Select und Collect

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Select & Collect (S & C). Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Hinweisen haben Vorrang. Vermittelt S & C in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Linien- oder Charterflüge, Hotels, Mietwagen etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden.

Die Anmeldung

Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die Angaben, Beschreibungen und Bedingungen, die am Tage der Buchung für den Reisezeitraum gültig sind. Sonderwünsche werden soweit wie möglich erfüllt. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich durch S & C bestätigt werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per E Mail, wie z.B. auf der Buchungsanfrage unserer Website, per Fax oder fernmündlich, Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen steht. Mit der Anmeldung bzw. Buchungsanfrage bieten Sie S & C den Abschluss eines Miet- bzw. Reisevertrages an. Der Vertrag wird durch die Buchungsempfangsbestätigung / Reisebestätigung / Rechnung von S & C verbindlich.
Die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise erfassten Daten der Anmelder und Teilnehmer einer Reise werden ausschließlich zur Durchführung der Reise, zur Abwicklung des Vertrages, zur Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach §28 Absatz 4 sowie die sonstigen Rechte nach den §§34 und 35 des Bundesdatenschutzgesetzes wird hingewiesen. Für entsprechende Erklärungen genügt eine kurze Mitteilung an S & C.

Die Zahlungen

Mit Erhalt der Buchungsempfangsbestätigung/ Reisebestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung von 10% höchstens jedoch ein Betrag von 500 € pro Reiseteilnehmer des Reisepreises fällig. S & C hat zur Absicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der Generali Versicherungs AG abgeschlossen. Der Sicherungsschein ist die nach §651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung der Reiseleistung: „Wenn Leistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und zusätzlich die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise“. Damit sind Ihre geleisteten Zahlungen abgesichert. Die Restzahlung ist  30 Tage vor Reisebeginn eines der Konten von S & C gut zubringen. Bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis fällig.  Bei den Fly In Safaris z. B. nach Zimbabwe, Zambia und Botswana und ähnlichen Safaris richtet sich die Fälligkeit des Reisepreises nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. Der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit wird dabei in der Rechnung / Bestätigung jeweils festgelegt. Der Versand der Reiseunterlagen - Flugscheine, Hotel, Haus und eventuell Fahrzeug Mietgutscheine usw., Anreisebeschreibung mit genauen Anschriften erfolgt nach Eingang der Restzahlung. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Select & Collect.

Vermittlung fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge etc

Werden in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden. Bei Vermittlung haftet Select & Collect nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

Preiserhöhungen

S & C behält sich eine Erhöhung der Preise auch mit Bindungswirkung für bereits abgeschlossene Buchungen ausdrücklich vor, soweit
1. zwischen dem Buchungs- und dem vorgesehenen Abreisedatum mehr als vier Monate liegen
2. die Preiserhöhung 5% des bisherigen Reisepreises nicht übersteigt
3. oder die Preiserhöhung auf erhöhte Beförderungskosten z.B. für Treibstoff, neue bzw. erhöhte Flughafen, Lande oder Sicherheitsgebühren oder Wechselkursschwankungen zurückgehen.
Möglicherweise erforderlich werdende Erhöhungen werden Ihnen unverzüglich nach Kenntniserlangung und spätestens 21 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn mitgeteilt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei der Preiserhöhung um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte müssen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber schriftlich geltend machen.

Umbuchung / Rücktritt durch den Kunden

Bei Umbuchung wird eine Gebühr von € 40 erhoben. Jede Umbuchung im gleichen Objekt in Bezug auf Termin bedarf der schriftlichen Bestätigung. Wenn bezüglich Reiseziel, Objekt oder Reisetermin nach Abschluss des Reisevertrages Änderungen vorgenommen werden, so wird dies als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt. Tritt der Kunde vor Reiseantritt vom Vertrag zurück, muss dies mit einer schriftlichen Erklärung erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei S & C in Esslingen. S & C kann Ersatz für die erfolgten Aufwendungen bzw. für die entstandenen Kosten verlangen. Dieser Ersatzanspruch kann in prozentualem Verhältnis zum Reisepreis je nach Datum des Rücktritts wie folgt pauschaliert werden.

Bis 76 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
Ab 75 bis 60 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
Ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 29 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
bei Reisebeginn 100%

Bei der Berechnung des Ersatzes wird die gewöhnlich ersparte und gewöhnlich mögliche, anderweitige Verwendung des Mietobjektes von uns soweit möglich berücksichtigt. Auch bei voller Anrechnungsmöglichkeit ist die Buchungsgebühr von € 40 nicht erstattungsfähig.
Bei Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, der Unterkunft, oder der Beförderungsart können nur nach den o. e. Fristen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei Flugpauschalreisen entstehen im Falle einer Flugumbuchung ab 35 Tage vor Reiseantritt je nach Fluggesellschaft bis zu € 250 Umbuchungsgebühren pro Flugschein. – Andere geringfügige Änderungen berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von € 40 pro Person. – Für bestimmte Reisen, wie Fly In Safaris, Hochzeitsreisen, besondere Unterkünfte, spezielle Lodges und Hotels, können u. U. besondere Rücktritts und Umbuchungsgebühren / Gebühren gelten.


S & C kann den Mietvertrag jederzeit fristlos kündigen, in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik und in anderen Fällen, in denen die Leistungen, aus Gründen die S & C zu vertreten hat, nicht erbringen kann. ( Feuer, Wasser, Seuche, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung u. ä.). Alle bis dahin geleisteten Zahlungen werden dann erstattet.

Reiseversicherungen

Wir raten Ihnen sehr zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung, die z.B. im Krankheits- oder Todesfall vor Abreise bis zu 80% der Stornogebühren erstattet. Die Reiseabbruch Versicherung versichert die Erstattung der Mehrkosten bei unplanmäßiger Rückreise und des anteiligen Reisepreises bei Reiseabbruch. Besonders ist der Abschluss eines RundumSorglos-Reiseschutz Paketes zu empfehlen. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz, garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit, einschließlich des Krankenrücktransports usw.! (Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG.).

Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Beschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
Die angemietete Wohneinheit darf nur mit der auf dem Mietgutschein angegebenen Personenanzahl belegt werden. (Kinder über 2 Jahre gelten als volle Personen) Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder für diese einen Aufpreis zu verlangen. Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung von S & C gültig.

Ausrüstung

Wenn beiden Ferienhäusern, Appartments o. ä. nicht anders angegeben, sind im Mietobjekt eine einfache Küchenausrüstung zur Selbstversorgung einschließlich Essbestecke und Geschirr, Gläser u. ä. sowie komplette Betten, d.h. Matratzen, Kissen, Bett oder Wolldecken vorhanden. Wenn nicht anders aufgeführt werden Tischdecken, Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher gestellt.

Betriebskosten

Die Nebenkosten im angemieteten Objekt wie Elektrizität, Gas und Wasser sind sofern in der Preisliste nicht extra ausgewiesen im angegebenen Mietbetrag enthalten. Telefon eventuelle Faxgebühren u. ä. Kosten werden separat berechnet. Auch Feuer Holz ist immer zusätzlich zu bezahlen.

Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während der Mietzeit durch seine Schuld entstandenen Schäden dem Vermieter oder S & C zu melden und zu erstatten. Bitte beachten Sie, dass die technischen Einrichtungen wie z.B. Gasboiler, Herde, Kühlgeräte etc., sowie die baulichen Sicherheitsbestimmungen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard entsprechen. Der Mieter verpflichtet sich, eventuell auftretende Leistungsstörungen während des Aufenthaltes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich dem Vermieter, seinem Stellvertreter oder S & C mitzuteilen, damit im Rahmen unserer Haftungsbedingungen für Abhilfe gesorgt werden kann sofern dies möglich ist. Sie erreichen S & C unter der Telefon Nummer (++49 711) 316 4500 oder per Fax (++49 711) 316 4502. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, stehen Ihnen keine Ansprüche zu. Der Hausbesitzer oder sein Stellvertreter hat jedoch nicht die Funktion eines Reiseleiters und kann daher keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben oder Ansprüche anerkennen.
Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, dem Hausbesitzer oder seinem Stellvertreter bei unerlässlichen Instandhaltungsarbeiten Zutritt zum Haus zu gewähren. Ihre evtl. vertraglichen Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Rückkehr bei uns schriftlich geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
Mieter und Vermieter dürfen nach der ersten Vermittlung durch S & C keine weiteren Mietverträge ohne Vermittlung von S & C eingehen, andernfalls haftet der Mieter S & C gegenüber für den entstehenden Schaden.

Haftung

S & C gibt Ihre Mietanmeldung an den Hausbesitzer Ihrer Ferien Villa oder Apartments weiter. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten ordentlicher Kaufleute für
1. die gewissenhafte Bearbeitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung erklärt wurde
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Flug, Schiffs, Hotel, Mietwagenbuchungen u. ä. sind Fremdleistungen und unterliegen somit nicht der Haftung der S & C.
5. Sollte infolge Höherer Gewalt oder unabhängig vom Willen der S & C das Mietobjekt nicht zur Verfügung gestellt werden können, behalten wir uns vor, dem Kunden eine möglichst gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls Sie mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden sind oder keine alternative Lösung gefunden werden kann, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der S & C auf die Erstattung der eingezahlten Beträge.

Im übrigen ist unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von S & C herbeigeführt worden ist. Beanstandungen vom Mieter müssen unmittelbar beim Vermieter¸ dessen Stellvertreter oder S & C geltend gemacht werden. Bei Nichtbeachtung ohne ausdrückliche Einwilligung von S&C verlieren Kunden, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, jeglichen Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises. Beanstandungen, die erst nach Ende des Aufenthaltes oder nach Verlassen des Mietobjektes eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden und berechtigen zu keinerlei Schadenersatz.

S & C haftet nicht:

- In den Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Feuer, Wasser, Seuche, Streik, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung, Ölpest, radioaktiver Verseuchung, Strand und Algenverschmutzung etc.
- Für örtliche Gegebenheiten, die nicht die Ferien Villa oder Appartement selbst betreffen, oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für sie nicht vorhersehbar sind
- Für die Öffnungszeiten der in Domänen gelegenen und zu gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehenen Schwimmbäder
- Für alle Angaben, die das Mitobjekt nicht direkt betreffen
- Bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen der Elektro- Gas- und Wasserversorgung.
Für die Dauer des Mietverhältnisses übernehmen weder der Besitzer noch S & C eine Verantwortung gegenüber dem Mieter und seinem Eigentum.

Fremdleistungen

Für vermittelte Fremdleitungen gelten die Vertragsbedingungen der Beförderungsunternehmen bzw. der Leistungsträger.

Pass¸ Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörigen des EU Staates und der Schweiz, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation belegt sind.

Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Esslingen am Neckar

Select & Collect

ist Herausgeber, Verfasser und Vertreiber. Die gemachten Angaben wurde mit viel Sorgfalt erstellt, dennoch muss die Berichtigung von Druckfehlern vorbehalten bleiben. Vorstehende Bedingungen ersetzen alle vorherigen. Stand 01.01.2014.