Select und Collect

Das leistet der RundumSorglos-Schutz für Sie:

  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, z. B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit bzw. bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes.
  • Sollten Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen, bekommen Sie z. B. die nicht genutzten Reiseleistungen zurück.
  • Sie bekommen die anfallenden Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel im Ausland erstattet.
  • Sie werden finanziell entschädigt, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird. Und das sowohl bei aufgegebenem als auch bei mitgeführtem Reisegepäck.
  • In nichtmedizinischen Notfällen hilft Ihnen der RundumSorglos-Service z. B. bei der Sperrung abhanden gekommener Kreditkarten.
  • Neue Ergänzungen zu Kurzarbeit und Urlaubs-Zuschuss: In diesen Fällen springt die Reiserücktritts-Versicherung (RRV) ein!

Der RundumSorglos-Schutz im Detail:

1. Reiserücktritts-Versicherung
Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Verspätungsschutz während der Hinreise
Wir übernehmen für Sie

  • Die Mehrkosten Ihrer Hinreise, wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden verspätet und Sie Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen
  • Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, wenn sich Ihre Hinreise wegen Verspätung mehr als zwei Stunden verzögert

3. Reiseabbruch-Versicherung

  • Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung bei
  • Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • Verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

4. Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
Sie werden finanziell entschädigt bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für

  • Heilbehandlungen im Ausland (Stationäre und ambulante Heilbehandlungen; Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Gepäckrückholung
  • Arzneimittel-Service
  • Rückholung von Kindern
    Maximale Reisedauer
    60 Tage
    Versicherungssumme
    Unbegrenzt

Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).
5. RundumSorglos-Service
Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Wir werden u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.
6. Reisegepäck-Versicherung

  • Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:
  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignisse
  • Wir erstatten die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.

7. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung
Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen.
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

8. Selbstbeteiligung möglich
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:

  • Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 €.
  • Reisegepäck-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall

Abschlussfrist:

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.



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Eine gute Versicherung ist auch in Ihrem Urlaub wichtig

  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Krankenrücktransporte
  • Die in Kredit- oder Servicekarten enhaltenen Versicherungsleistung erstatten kosten oft nur teilweise.
  • Ausländische Ärzte fordern Heilbehandlungskosten oft in bar.
  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten diese Kosten nicht oder nur zum Teil

Wer hilft, wenn es unterwegs mal nicht nach Plan läuft? Wer weiß, wie  viel Schutz auf Reisen wirklich nötig ist? Wer sorgt dafür, dass Krankheit nicht den Urlaub  vermiest? Wie viel Versicherung braucht man für einen Kurztrip? Wie kommt man nach Hause,  wenn der Zubringerflug Verspätung hat und Sie Ihren Anschlussflug verpassen?

Wir empfehlen Ihnen den Spezialisten zum Thema Reiseversicherungen,  der auf diese Fragen eine passende Antwort parat hat. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich  verreisen, die ERV sorgt dafür, dass Sie mit einem sicheren Gefühl unterwegs sind.


Versicherungsbedingungen

Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen für den Versicherungschutz der ERV.
Einen vollstängigen Überblick über die Tarife und die Vertragsbedingungen der ERV können Sie hier einsehen  

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