Select und Collect

Das leistet die RRV-Topschutz für Sie:

  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück, wenn Sie Ihre Reise z. B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit bzw. bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes nicht antreten können.
  • Wir erstatten Ihnen die Umbuchungsgebühren wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund umbuchen müssen.
  • Sie bekommen die entstehenden Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt bis zur Höhe der Stornokosten erstattet.
  • Wir entschädigen Sie finanziell für z. B. die nicht genutzten Reiseleistungen oder zusätzliche Kosten der Rückreise, sollten Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen.
  • Neue Ergänzungen zu Kurzarbeit und Urlaubs-Zuschuss: In diesen Fällen springt die Reiserücktritts-Versicherung  ein.

Der Reisetopschutz im Detail:

1. Stornoschutz
Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Verspätungsschutz

  • Sie bekommen die Mehrkosten der Hinreise bis zu 1.500 € erstattet, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten) erstattet.

3. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

  • Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!
  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen.
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

4. Selbstbeteiligung möglich

  • Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person.
  • Das leistet unsere Reiserücktrittsversicherung für Sie:
  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück, wenn Sie Ihre Reise, z. B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit bzw. bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes nicht antreten können.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren erstattet, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund umbuchen.
  • Für entstehende Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt erhalten Sie bis zur Höhe der Stornokosten finanzielle Entschädigung.
  • Neue Ergänzungen zu Kurzarbeit und Urlaubs-Zuschuss: In diesen Fällen springt die Reiserücktrittversicherung der ERV ein.

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.


Die Angebote der ERV - buchen Sie bitte hier:


 

Eine gute Versicherung ist auch in Ihrem Urlaub wichtig

  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Krankenrücktransporte
  • Die in Kredit- oder Servicekarten enhaltenen Versichrungsleistung erstatten kosten oft nur teilweise.
  • Ausländische Ärzte fordern Heilbehandlungskosten oft in bar.
  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten diese Kosten nicht oder nur zum Teil

Wer hilft, wenn es unterwegs mal nicht nach Plan läuft? Wer weiß, wie  viel Schutz auf Reisen wirklich nötig ist? Wer sorgt dafür, dass Krankheit nicht den Urlaub  vermiest? Wie viel Versicherung braucht man für einen Kurztrip? Wie kommt man nach Hause,  wenn der Zubringerflug Verspätung hat und Sie Ihren Anschlussflug verpassen?

Wir empfehlen Ihnen den Spezialisten zum Thema Reiseversicherungen,  der auf diese Fragen eine passende Antwort parat hat. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich  verreisen, die ERV sorgt dafür, dass Sie mit einem sicheren Gefühl unterwegs sind.


Versicherungsbedingungen

Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen für den Versicherungschutz der ERV.
Einen vollstängigen Überblick über die Tarife und die Vertragsbedingungen der ERV können Sie hier einsehen  

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Versicherungsbedingungen>>