Select und Collect

Die Reisekrankenversicherung

Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die z. B. durch stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel entstehen, erstattet.
Sie bekommen Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls bis zu 10.000 € zurück.

Die Reisekranken-Versicherung leistet im Detail für Sie:

1. Sie erhalten finanzielle Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der

  • Heilbehandlungen im Ausland
  • Stationäre und ambulante Heilbehandlungen
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • bei einer Frühgeburt die Kosten der notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen bis zu insgesamt 250 € je Versicherungsfall
  • Hilfsmittel (z.B. Miete eines Rollstuhls) bis zu insgesamt 250 € je Versicherungsfall
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis zu 10.000 €
  • Überführung zum Bestattungsort bzw. Bestattung im Ausland
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird, wenn Sie transportfähig sind.
  • Arzneimittel-Beratungs-Service
  • Gepäckrückholung
  • Rückholung von Kindern

Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

2. Selbstbeteiligung möglich
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 €.
Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Maximale Reisedauer
60 Tage
Versicherungssumme
Unbegrenzt

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.


Die Angebote der ERV - buchen Sie bitte hier:


 

Eine gute Versicherung ist auch in Ihrem Urlaub wichtig

  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Krankenrücktransporte
  • Die in Kredit- oder Servicekarten enhaltenen Versicherungsleistung erstatten kosten oft nur teilweise.
  • Ausländische Ärzte fordern Heilbehandlungskosten oft in bar.
  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten diese Kosten nicht oder nur zum Teil

Wer hilft, wenn es unterwegs mal nicht nach Plan läuft? Wer weiß, wie  viel Schutz auf Reisen wirklich nötig ist? Wer sorgt dafür, dass Krankheit nicht den Urlaub  vermiest? Wie viel Versicherung braucht man für einen Kurztrip? Wie kommt man nach Hause,  wenn der Zubringerflug Verspätung hat und Sie Ihren Anschlussflug verpassen?

Wir empfehlen Ihnen den Spezialisten zum Thema Reiseversicherungen,  der auf diese Fragen eine passende Antwort parat hat. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich  verreisen, die ERV sorgt dafür, dass Sie mit einem sicheren Gefühl unterwegs sind.


Versicherungsbedingungen

Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen für den Versicherungschutz der ERV.
Einen vollstängigen Überblick über die Tarife und die Vertragsbedingungen der ERV können Sie hier einsehen.

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Versicherungsbedingungen>>